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AGB

An- und Abreise

Der Mieter darf das Objekt am Anreisetag ab 14 Uhr betreten. Die Abreise hat am Ende der Mietperiode bis um 10 Uhr zu erfolgen.

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem anforderungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel wieder im Tresor zu hinterlegen.

Mietpreis und Zahlungsweise Der vereinbarte Mietpreis, angegeben in  € sowie, anfallende Services Leistungen und der Kation in Höhe von 150€ sind bei Vertragsabschluss zu zahlen. Die Kosten für Strom sind in der Wintersaison exklusive und werden nach Verbrauch bei der Abreise abgerechnet und mit der Kaution verrechnet. Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: 14 Tage nach Vertragsabschluss, sind 25% des Gesamtspareises zu zahlen. Die Restzahlung hat 14 Tage vor Urlaubsantritt auf dem Konto zu sein.

Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu Kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Stornierung und Aufenthaltsabbruch: Storniert der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten.

Kündigung:

– bis 49 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises

– bis 31 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

– bis 14 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises

– ansonsten 100% des Mietpreises
Sollte durch eine Pandemie eine Einreise auf Grund von Grenzschließung Schwedens nicht möglich sein, so bekommt Ihr euer bereits gezahltes Geld erstattet.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Der Mieter kann jederzeit einen geringen Schaden nachweisen. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt einschließlich des Inventars und der in Ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitende und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen am Mietobjekt, des Möbiliars oder sonstiger Gegenstände am und auf dem Grundstück des Mietobjekts durch ihn oder ihn begleitende Personen.

Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

Die Haltung von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.

 

Hausordung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese Befindet sich sowohl im Haus als auch im Anhang der Buchungsdetails.

Schriftform, Salvatorische Klausel Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.

An die Stelle der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nähe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

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